Dass der Genesenenstatus nur noch 90 Tage und nicht mehr sechs Monate lang gilt, ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden und mehrere entsprechende Eilanträge abgelehnt.
Zur Begründung heißt es: Eine Entscheidung über die Klagen sei im Eilverfahren nicht zu treffen. Die Kläger hätten durch den kürzeren Genesenenstatus aber keine schweren oder unzumutbaren Nachteile. Schließlich kämen sie mit einem tagesaktuellen, negativen Schnelltest überall rein, und könnten sich ansonsten auch impfen lassen.
Ein normales Verfahren wird es nicht geben, weil die Entscheidung erst nach Ablauf der Genesungsfrist von sechs Monaten fallen würde.
Mehrere Kläger hatten unter anderem gegen die Anordnung der Stadt Blomberg und des Kreises geklagt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.