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Aaron Knipper
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Schutzmaterial-Infektion

Hinweise des Kreises Lippe zu Einreisebedingungen in der Corona-Pandemie

Pressemitteilung des Kreises Lippe vom 01.07.2021:

 

Die Sommerferien stehen vor der Tür – und damit für viele auch die Haupturlaubszeit. Urlaubsreisen stehen auch in 2021 erneut unter den Zeichen der Corona-Pandemie und sind mit besonderen Regelungen verbunden.

 

Aus diesem Grund weist der Kreis Lippe auf die aktuellen Regelungen zur Einreise nach Urlaubsreisen hin. Aktuelle Informationen zu den geltenden Einreiseregelungen sind auch auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-lippe.de/corona zu finden. Außerdem geben auch das Auswärtige Amt und das Bundesgesundheitsministerium auf ihren Internetseiten aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen zu Reisen in der Corona-Pandemie. Die Seiten sind zu finden unter www.auswaertiges-amt.de/faq-reisewarnung sowie unter www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.

 

Nicht immer ist ein negativer Test bei der Rückkehr aus dem Urlaub verpflichtend, mancher Reisender möchte vielleicht dennoch nach seiner Rückkehr einen Schnelltest machen. Eine Übersicht der Teststellen in Lippe, an denen ein kostenloser Schnelltest gemacht werden kann, ist zu finden unter www.kreis-lippe.de/corona.

 

Sollten Reiserrückkehrer Symptome entwickeln, die für eine Corona-Erkrankung typisch sind, sollten sie sich umgehend an einen Arzt wenden.

 

 

Übersicht: Welche Regelungen gelten aktuell bei der Einreise aus dem Ausland?

 

Grundsätzlich orientieren sich die Regelungen für Reiserückkehrer daran, ob das Urlaubsland als Risikogebiet, Hochinzidenz-Gebiet oder gar als Virusvariantengebiet eingestuft ist.

 

Eine Übersicht, welche Länder als Virusvariantengebiet, Hochinzidenzgebiet oder Risikogebiet eingestuft sind, ist auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI) unter www.rki.de/covid-19 zu finden.

 

Entsprechend der Einstufung gelten folgende Regelungen:

 

1. Einreise aus einem Risikogebiet:

 

  • Meldepflicht: Die Reisenden müssen sich vor der Ankunft in Deutschland unter www.einreiseanmeldung.de registrieren und den Nachweis über die Anmeldung mit sich führen.
  • Quarantäne: Die Reisenden müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben, außer sie sind geimpft, getestet oder genesen (ein entsprechender Nachweis muss vorliegen).
  • Nachweispflicht: Bei Einreise auf dem Luftweg müssen Reisende vor der Einreise einen Test machen und den Nachweis mit sich führen. Bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg müssen Reisende spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise einen Test machen und den Nachweis mit sich führen. Geimpfte oder Genesene müssen keinen Test machen, aber einen Nachweis über ihre Impfung oder Genesung mit sich führen. Der Nachweis kann auch bei der Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de direkt mit hochgeladen werden.

 

2. Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet:

 

  • Meldepflicht: Reisende müssen sich vor der Ankunft in Deutschland unter www.einreiseanmeldung.de registrieren und den Nachweis über die Anmeldung mit sich führen.
  • Quarantäne: Reisende müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben, außer sie sind geimpft oder genesen (ein entsprechender Nachweis muss vorliegen; keine Ausnahme für Getestete). Die Quarantäne kann auf fünf Tage verkürzt werden, wenn ein negativer Test vorgelegt wird.
  • Nachweispflicht: Reisende müssen vor der Einreise einen Test machen und das Testergebnis mit sich führen. Sie können nach fünf Tagen einen weiteren Test machen, um die Quarantäne zu verkürzen (Freitestung). Geimpfte oder Genesene müssen keinen Test machen, aber einen Nachweis über ihre Impfung oder Genesung mit sich führen. Der Nachweis kann auch bei der Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de direkt mit hochgeladen werden.

 

3. Einreise aus einem Virusvariantengebiet:

 

  • Die Einreise aus Virusvariantengebieten ist nur eingeschränkt möglich, aktuell ausschließlich für:
  • deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und bestehendem Aufenthaltsrecht in Deutschland (plus deren Ehepartner, Lebensgefährten aus demselben Haushalt und deren minderjährige Kinder)
  • für Personen, die nur in einem Transitbereich eines Verkehrsflughafens umsteigen
  • weitere Sonderfälle sind in der Einreiseverordnung geregelt, Informationen dazu sind auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums unter www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus zu finden.
  • Meldepflicht: Reisende müssen sich vor der Ankunft in Deutschland unter www.einreiseanmeldung.de registrieren und den Nachweis über die Anmeldung mit sich führen.
  • Quarantäne: Reisende müssen sich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Es gibt keine Ausnahmen für Geimpfte, Genesene und Getestete.
  • Nachweispflicht/ Testpflicht: Reisende müssen in jedem Fall einen Test vor der Einreise machen und den Nachweis mit sich führen. Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene.
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