Das Amtsgericht Detmold hat einen 52-jährigen Urkundenfälscher zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann hatte im Dezember letzten Jahres versucht, mit einem gefälschten Impfausweis ein digitales Impfzertifikat zu bekommen.
Ein Apotheker in Horn-Bad Meinberg hatte den Betrug bemerkt und die Polizei gerufen.
Ein weiteres Verfahren wurde gegen eine Geldzahlung eingestellt. Zur Begründung hieß es: die Tat habe vor der Gesetzesänderung stattgefunden. Als die Angeklagte den gefälschten Impfausweis benutzt hatte, sei dies noch keine Straftat gewesen.