Bei uns in Lippe gibt es ab heute Änderungen bei der Not-Kinderbetreuung in Corona-Zeiten. Ab jetzt haben auch Eltern Anspruch darauf, wenn nur die Mutter oder nur der Vater in systemrelevanten Bereichen tätig ist. Nur noch ein Elternteil muss nun die entsprechende Bescheinigung vorlegen. Die betroffenen Kinder gehen dann weiter in ihre bisherige Kita oder Betreuungsgruppe in der Schule.
Neu ist jetzt außerdem, dass betroffene Eltern auch Anspruch auf Kinderbetreuung haben, wenn sie bisher noch gar keinen Vertrag mit einer Kita hatten. Wenn sich die Kinderbetreuung nicht anders organisieren lässt, gibt es jetzt sogar am Wochenende ein Recht auf Betreuung.
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