Am obersten Verwaltungsgericht für das Land NRW ist eine erste Klage gegen den seit Montag (11.1) geltenden Distanzunterricht an den Schulen eingegangen. Und ein Urteil da hat dann eventuell auch Auswirkungen auf Lippe, auch wenn die klagende Grundschülerin einer 4. Klasse aus Köln kommt.
Die Schülerin will nach Angaben einer Gerichtssprecherin per Eilverfahren erreichen, dass die entsprechende Passage in der Coronabetreuungsverordnung außer Vollzug gesetzt wird. Begründung: Vereinsamung, fehlender Kontakt zu den Mitschülern und die Qualität des Unterrichts.
Ein anderes Eilverfahren dürfte sich am Oberverwaltungsgericht in Münster erledigt haben: Ein Mann aus Detmold hatte Beschwerde gegen nächtliche Ausgangssperren von 22 bis 6 Uhr im Kreis Lippe eingereicht. Die entsprechende Allgemeinverfügung hier bei uns ist aber mittlerweile aufgehoben worden.
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