Responsive image

on air: 

Patrick Rickert
---
---
Schutzmaterial-Infektion

Kontaktverbot kommt

Nun ist es raus. Das Land NRW verbietet bis zum 19. April Ansammlungen von mehr als zwei Menschen. Ausgenommen sind Familien und gemeinsam in einem Haushalt lebende Personen.

Das Land wird die Maßnahmen per Rechtsverordnung erlassen. Ministerpräsident Armin Laschet verkündete die Maßnahme eben (22.03.) auf einer Pressekonferenz. Ordnungsämter und die Landespolizei sollen das Verbot durchsetzen.
Zurzeit sind in Lippe 158 Menschen an Corona erkrankt. Heute kamen 20 weitere neue Fälle dazu.

 

Die Staatskanzlei teilt mit:

Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das ab Montag (23. März 2020) in Kraft tritt. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen ist die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig.

Ministerpräsident Armin Laschet: „Nordrhein-Westfalen hat als eines der ersten Länder das öffentliche Leben in der Corona-Krise massiv heruntergefahren. Das war richtig, diesen Weg gehen wir weiter –  und verstärken die Maßnahmen in diesem Bereich. Während die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger erkannt hat, dass es um Leben und Tod geht, beobachten wir aber auch noch viel Unvernunft. Es gibt immer noch Menschen, die Regeln und Empfehlungen missachten und sich so maximal unsolidarisch und gefährlich verhalten. Das dulden wir nicht. Wir setzen deshalb jetzt ein weitreichendes Kontaktverbot in Kraft. Ab Montag null Uhr sind Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen verboten. Mit der neuen Rechtsverordnung überwachen wir nicht die Vernünftigen, sondern bestrafen die Uneinsichtigen. Konsequent und hart. Es ist gut, dass sich Bund und Länder auf dieses gemeinsame und geschlossene Vorgehen einigen konnten.“
 
Zur Umsetzung der Rechtsverordnung sind die zuständigen Behörden gehalten, die Bestimmungen energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Dabei werden sie von der Polizei unterstützt. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. Die zuständigen Behörden sind gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen.
 
Neben dem weitreichenden individuellen Kontaktverbot hat die Landesregierung weitere Restriktionen beschlossen. Einige zentrale Änderungen im Überblick:

Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

Besuche sind grundsätzlich untersagt, wenn sie nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen erforderlich sind. Die Einrichtungsleitung soll Ausnahmen unter Schutzmaßnahmen und nach Hygieneunterweisung zulassen, wenn es medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist (z.B. auf Geburts- und Kinderstationen sowie bei Palliativpatienten).

Handwerk, Dienstleistungsgewerbe

Handwerker und Dienstleister können ihrer Tätigkeit mit Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen weiterhin nachgehen.
Augenoptikern, Hörgeräteakustikern, orthopädischen Schuhmachern und anderen Handwerkern mit Geschäftslokal ist dort aber der Verkauf von nicht mit handwerklichen Leistungen verbundenen Waren untersagt; ausgenommen ist notwendiges Zubehör.
Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann (insbesondere von Friseuren, Nagelstudios, Tätowierern, Massagesalons), sind untersagt. Therapeutische Berufsausübungen, insbesondere von Physio- und Ergotherapeuten, bleiben gestattet, soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ärztliches Attest nachgewiesen wird und strenge Schutzmaßnahmen vor Infektionen getroffen werden.

Handel

Der Betrieb von Bau- und Gartenbaumärkten bleibt zur Versorgung von Gewerbetreibenden und Handwerkern zulässig. Anderen Personen darf der Zutritt nur gestattet werden, wenn zum Schutz vor Infektionen geeignete Vorkehrungen getroffen sind (insbesondere Maßnahmen zur Sicherstellung von Mindestabständen und Schutzvorrichtungen für das Kassenpersonal), unter diesen Voraussetzungen dürfen auch Floristen ihren Betrieb fortsetzen.

Gastronomie

Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Mensen, Kantinen und anderen gastronomischen Einrichtungen ist untersagt.
Die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie der Außer-Haus-Verkauf ist zulässig, wenn die zum Schutz vor Infektionen erforderlichen Abstände eingehalten werden. Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt.

Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste, Beerdigungen

Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere Blutspendetermine) zu dienen bestimmt sind. Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben; Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben.
Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familien- und Freundeskreis.

Bibliotheken

Bibliotheken einschließlich Bibliotheken an Hochschulen haben den Zugang zu ihren Angeboten zu beschränken und nur unter strengen Schutzauflagen (insbesondere Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Lese- und Arbeitsplätzen von 2 Metern, Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen) zu gestatten.
 
Die Rechtsverordnung tritt am Montag, 23. März 2020 um 00.00 Uhr in Kraft.

>> alle Infos zum Corona-Virus in Lippe

>> die bundesweiten und internationalen Entwicklungen rund um Corona

Corona in Lippe: Heute kommt der neue Impfstoff
In den Arztpraxen in Lippe wird heute Nachmittag erstmals der neue, angepasste Corona-Impfstoff gespritzt. Dieser ist vor allem für Risikogruppen gedacht. Diejenigen, die mindestens drei Mal geimpft...
OWL: Entschädigungsklage nach Corona-Quarantäne gescheitert
Ein Impfskeptiker aus dem Nachbarkreis Höxter ist mit seiner Klage auf eine Entschädigungszahlung gescheitert. Der Mann wollte vom Land gut 7.500 Euro, weil er während der Corona-Pandemie Anfang 2022...
Corona in Lippe: Einigung über Abrechnung von Impfungen - keine Vorleistung nötig
Die Covid-19-Schutzimpfungen sind in Westfalen-Lippe ab sofort Bestandteil der regionalen Impfvereinbarung: Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe hat sich mit den Krankenkassen über die...
Weggeworfene Maske
Corona in Lippe: Maskenpflicht im ÖPNV fällt weg
Ab heute können wir die Maske in Bussen und Regionalbahnen in Lippe weglassen. In ganz Nordrhein-Westfalen gibt es keine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr mehr - und die fünftägige...
Corona in Lippe: Maskenpflicht bis mindestens Ende Januar
In Lippe gilt erstmal weiter die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Immer mehr Bundesländer schaffen die ab, Nordrhein-Westfalen nicht. Man beobachte ständig das Geschehen, hieß es aus...
Corona in Lippe: Letzter Impftag in Lemgo
In Lippe gibt es heute (21.12.) die voraussichtlich letzte Corona-Impfaktion des Kreises. Nur noch an diesem Mittwoch öffnet die Impfstelle im Lemgoer Schützenhaus von 11 bis 18 Uhr. Nach etwa...