Gottesdienste in der Coronazeit. In Lippe ein Riesenaufreger-Thema, das kurz vor Weihnachten im vergangenen Jahr sogar in ein Gottesdienst-Verbot in Augustdorf gipfelte.
Immer wieder gab es in Lippe kleinere und größere Ausbrüche rund um Religionsgemeinschaften und ein nicht geringer Teil in der lippischen Bevölkerung konnte die Sonderrechte für Gottesdienste und das Beharren auf diese Sonderrechte unter den gegebenen Bedingungen nicht nachvollziehen.
Seit heute gilt die neue Coronaschutzverordnung in NRW und zu der meldet sich jetzt der Kreis zu Wort: Aufgrund der hohen Inzidenzwerte in Lippe und insbesondere in einigen Kommunen sowie der steigenden Zahl von COVID-Patienten im Klinikum Lippe könne das Schutzniveau nur erreicht werden, wenn die 3G-Regel eingehalten wird und Hygienekonzepte vorliegen. Die Hygienekonzepte sind von Kirchen und Religionsgemeinschaften zu erstellen.
Darüber hat der Kreis Lippe die lippischen Ordnungsbehörden informiert, auch um eine Orientierung für Kontrollen zu geben.