Für die etwa 20.000 Beschäftigten im lippischen Gesundheitswesen ist heute ein wichtiger Stichtag. Im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht müssen sie bis heute bei ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie entweder geimpft oder genesen sind oder dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Ab morgen bis Ende des Monats müssen die Unternehmen oder Einrichtungen dem Gesundheitsamt melden, von wem sie keinen Nachweis bekommen haben. Diese Leute werden vom Kreis kontaktiert.
Wer sich nicht zurückmeldet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das Gesundheitsamt muss bei den Leuten ohne ausreichenden Nachweis dann prüfen, ob sie ein Beschäftigungs- bzw. Betretungsverbot bekommen. Das soll nach Angaben des Kreises spätestens im Juni passieren.
Weitere Infos zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Weitere Nachrichten zur Corona-Pandemie Lippe