Eine lippische Eisdiele ist mit ihrem Eilantrag gegen ihre Zwangsschließung aufgrund der Corona-Krise abgeblitzt. Vom Mindener Verwaltungsgericht heißt es: beim Besuch einer Eisdiele würden nicht lebensnotwendige Sozialkontakte verursacht. Eis und auch Kaffee seien Genussmittel und keine Grundnahrungsmittel, deshalb sei die Maßnahme verhältnismäßig. Auch ein Außer-Haus-Verkauf sei an einer Eisdiele nicht OK. Es bestünde die Gefahr, dass sich das Virus in Warteschlangen weiterverbreite.
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