Der Kreis Lippe verlängert die Maskenpflicht.
Für bestimmte öffentliche Straßen und Plätze hier bei uns in Lippe wird die jetzt durch eine Verlängerung der Allgemeinverfügung bis einschließlich zum 7. März festgelegt. Durch die Verlängerung der Corona-Schutzmaßnahmen des Bundes ist das aber mehr oder weniger eine "Pro Forma-Geschichte".
Die von den einzelnen Städten und Gemeinden bestimmten Straßen und Plätze, auf denen die Maskenpflicht gilt, findet ihr im Kreisblatt des Kreises Lippe.