In Lemgo gilt jetzt wieder in der ganzen Fußgängerzone Maskenpflicht. Denen erschien die Regelung in der neuen NRW-Verordnung zu unpassend.
In Detmold dagegen gilt ausschließlich die Coronaschutzverordnung des Landes NRW, da müssen wir also nur im Umkreis von 10 Metern um geöffnete Geschäfte eine Maske tragen.
Warum die beiden lippischen Städten das jetzt wieder unterschiedlich handhaben, bleibt für uns Bürger nur bedingt nachvollziehbar.
Die neuen Regelungen für eure Stadt oder Gemeinde findet ihr auch immer punktgenau auf der Internetseite des Kreises Lippe.
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