In Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 200 starten alle Schulen am Montag (19.04.) wieder in den Wechselunterricht.
Testpflicht
Es gibt eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und alle anderen Beschäftigten in Schulen.
2 mal pro Woche wird in den Schule getestet. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Es gibt keinen Anspruch auf Präsenzunterricht.
Alternativ können Eltern regelmäßig einen negativen Test z.B. aus einem Testzentrum vorlegen.
5,5 Millionen Schnelltests werden in NRW wöchentlich durchgeführt.
Die zukünftigen Tests sollen Alters und kindgerecht durchgeführt werden, sagt Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP).