Das für OWL zuständige Verwaltungsgericht Minden hat jetzt noch mal in zwei Eil-Verfahren zur Impfpflicht im Gesundheitswesen entschieden. Geklagt hatten eine Oberärztin und ein Sporttherapeut aus Bielefeld. Die Oberärztin darf mangels Impfung nicht arbeiten, der Sporttherapeut schon.
Beide halten das Betretungsverbot für unverhältnismäßig. Sie argumentierten, dass sie in ihrer Praxis keinen Kontakt zu besonders gefährdeten Gruppen haben. Die Gynäkologin gab an, dass sie in der Geburtshilfe nur mit jungen Frauen zu tun habe und die nicht zur vulnerablen Gruppe gehörten. Das sah das Gericht anders, erklärte uns eine Sprecherin. Insbesondere Schwangere seien durch Corona gefährdet.
Bei dem Sporttherapeuten folgte das Gericht der Argumentation. Er darf bis Jahresende weiterarbeiten. Die Hauptverfahren in den Fällen laufen weiter. Ende des Jahres wird die Impfpflicht aber wahrscheinlich beendet.
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