Im Bielefelder Tiefkühlleichen-Prozess ist das Urteil gefallen. Ein Bad Salzufler muss für 12 Jahre ins Gefängnis.
Das Landgericht Bielefeld verurteilte ihn wegen Totschlags. Der Bad Salzufler hatte vor gut vier Jahren eine Frau getötet und ihre Leiche jahrelang in einer Kühltruhe versteckt. In einem ersten Prozess war er zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung auf, weil er die Merkmale für einen Mord nicht erfüllt sah. Das sah das Landgericht jetzt genau so. Der Bad Salzufler hatte im ersten Prozess behauptet, die Frau sei bei Sexspielen gestorben. Das glaubten ihm die Richter nicht. Auch dieses Urteil ist noch anfechtbar.