Eine Pflegeeinrichtung aus Lippe muss weiterhin mit einer schlechten Benotung im Internet leben. Das Detmolder Sozialgericht hat den Betreibern des Portals „pflegeheim-navigator“ Recht gegeben.
Über diese Internetseite können sich Angehörige von Pflegefällen über die Qualität von Pflegeeinrichtungen informieren. Im verhandelten Fall bekam die betroffene Einrichtung in einem Bewertungsbereich die Note 5. Dabei ging es um so genannte Risikofaktoren in Bezug auf die Gesundheit des Bewohners. Das Gericht urteilte, dass diese Risikofaktoren auf der Internetseite ausreichend erklärt sind und die Bewertung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.