Der lange umstrittene Weiterbau der A33 zwischen Halle und Borgholzhausen beschäftigt jetzt das Bundesverfassungsgericht. Der Bund für Umwelt und Naturschutz hat Verfassungsbeschwerde gegen den Bau des letzten Teilstücks der A33 eingelegt. Im vergangenen November war der BUND mit seiner Klage gegen das Vorhaben beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert. Kurz danach begann der Lückenschluss der Autobahn. Die Richter in Leipzig hatten zwar festgestellt, dass der Bau ein so genanntes Fauna-Flora-Habitat-Gebiet beeinträchtigt. Insgesamt war das Gericht aber mit dem Bau einverstanden. Der BUND sieht darin eine Aushöhlung der europarechtlichen Vorschriften zum Schutz von gefährdeten Lebensräumen und seltenen Tierarten.