Der Absturz eines Privatflugzeugs im Oktober 2011 bei Oerlinghausen ist heute erneut Thema vor Gericht. Der Pilot hatte Berufung gegen seine Verurteilung vom 27. August eingelegt.
Damals hatte das Amtsgericht den Mann wegen fahrlässiger Gefährdung des Luftverkehrs zu einer Geldstrafe von insgesamt 3.600 Euro verurteilt. Grund war, dass der Pilot selbst verschuldet mit seinem nicht für Nachtflüge geeigneten Flugzeug in die Dunkelheit geraten war und abstürzte. Der Pilot und dessen Ehefrau zogen sich dabei nur leichte Verletzungen zu. Der Angeklagte hatte sich schon im ersten Prozess darauf berufen, dass nicht die Dunkelheit sondern Turbulenzen für den Absturz verantwortlich waren.