Im Kalletaler Ortsteil Lüdenhausen müssen fünf Bewohner aus ihrem Dauerwohnsitz im Ferienpark ausziehen. Geschieht das nicht, droht der Kreis Lippe mit einem Zwangsgeld. Bewohner, die sich vehement gehen den Auszug wehren und das Zwangsgeld nicht zahlen, müssen mit Erzwingungshaft rechnen, schreibt die LZ. Rechtlich gesehen ist es nicht erlaubt, ein Ferienhaus als Dauerwohnsitz zu nutzen. Lediglich Bewohner die vor dem 1. Januar 2008 dort eingezogen sind, werden vom Kreis und der Kommune gedultet bis es einen Eigentümerwechsel gibt. Die fünf Betroffenen sind nach diesem Stichtag in die Häuser gezogen.