Energieversorger müssen Abschläge nach dem tatsächlichen Stromverbrauch bemessen. Es ist nicht zulässig, die bei Vertragsschluss angenommenen Verbrauchswerte unverändert als Grundlage zu nehmen, teilte die Verbraucherzentrale Detmold mit. Die Verbraucherzentrale beruft sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf. Die Richter hatten gegen den Stromversorger ExtraEnergie geurteilt. Abschlagszahlungen müssten immer entsprechend dem aktuellen Verbrauch des Kunden berechnet werden. Die bei Vertragsschluss angenommenen Verbrauchswerte können nach einiger Zeit viel zu hoch sein und dürften daher nicht dauerhaft als Grundlage genutzt werden. Das Urteil gelte auch als Richtlinie für andere Stromanbieter, heißt es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Detmold.