Die Oerlinghauser Verwaltung weist aus gegebenem Anlass auf die GEMA-Regelungen bei öffentlichen Veranstaltungen in städtischen Gebäuden hin. Demnach ist der jeweilige Veranstalter für das Bezahlen der Musik-Gebühr verantwortlich. Die Verwaltung übernimmt die Kosten nur bei eigenen Events. Die externen Veranstalter werden in diesem Jahr von der Kommune auf die GEMA-Meldung hingewiesen.