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Daniel Hobein
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Angeklagter ist schuldunfähig

Das Detmolder Landgericht hat einen wegen schwerer Körperverletzung angeklagten Mann als schuldunfähig eingestuft. Der 37-Jährige muss bestimmte Bewährungsauflagen erfüllen und Medikamente nehmen.  Er hatte einen Nachbarn mit einem Hammer und einem 3,5 Kilo schweren Fäustel schwer verletzt. Laut eines Sachverständigen bestehe ein Zusammenhang zwischen der Tat und einer Psychose. Das Gericht hat deshalb eine Führungsaufsicht angeordnet. Der Beschuldigte muss alle drei Monate eine Blutuntersuchung vornehmen lassen, um zu prüfen, ob er seine Medikamente einnimmt. Außerdem muss er monatlich zum Psychiater.