Die Richterinnen im Detmolder Auschwitz-Verfahren dürfen ihre Arbeit fortsetzen. Das Landgericht Detmold hat den Befangenheitsantrag eines Nebenklage-Vertreters heute als unbegründet zurückgewiesen. Der Anwalt hatte kritisiert, dass das Gericht einen auf eigene Initiative ohne Zeugen-Ladung aus den USA angereisten Holocaust-Überlebenden nicht anhören wollte. Laut Gericht sind die Geschehnisse in Auschwitz aber durch die anderen bereits gehörten Zeitzeugen ausreichend dargestellt. Nach der Entscheidung gab es weitere Anträge der Nebenklage-Vertreter. Unter anderem soll das Gericht prüfen, den Zeugen aus Amerika doch noch zu laden. In dem Verfahren muss sich ein ehemaliger SS-Wachmann aus Lage wegen Beihilfe zum Mord in mehreren hunderttausend Fällen verantworten.