Die Stadt Bad Salzuflen muss den Umbau der Fußgängerzone nicht stoppen. Das Verwaltungsgericht Minden hat einen entsprechenden Eilantrag zurückgewiesen.
Das erklärte ein Gerichtssprecher auf Radio Lippe-Anfrage. Geklagt hatte der parteilose Ratsherr Friedrich-Wilhelm Biermann. Er sieht es als unrechtmäßig an, dass die Fachausschüsse und nicht der Rat die Entscheidung für den kostspieligen Umbau gefällt hatten. Eine eventuelle Verletzung der Rechte des Rates könne aber nur der Rat selbst und nicht ein einzelnes Mitglied geltend machen, so die Argumentation des Gerichts.