Einen überraschenden Verlauf hat die bisherige Verhandlung im Prozess um eine Vergewaltigung in Detmold genommen. Die Staatsanwältin schockte mit ihrem Strafantrag im Detmolder Landgericht den Verteidiger des Angeklagten.
Dreieinhalb Jahre Haft plus einen Haftbefehl – so will es die Anklagebehörde. Die Verteidigung hatte zuvor einen Freispruch gefordert. Mit dem Strafantrag muss die Staatsanwältin den Verteidiger aber regelrecht geschockt haben. Er sah sich nicht in der Lage, sein Plädoyer zu halten, so dass die Verhandlung auf heute vertagt wurde. Zu klären ist in dem Prozess, ob ein 35 Jahre alter Mann in einer Detmolder Wohnung seine damalige Freundin vergewaltigt hat.