Eine Patientin aus Lemgo bekommt 30.000 Euro wegen eines „groben Behandlungsfehlers“. Das Oberlandesgericht Hamm hat geurteilt. Ein Orthopäde aus Lage muss zahlen. Damit ist ein Urteil des Detmolder Landgerichts hinfällig. Der Arzt spritzte seiner Patientin ein Mittel in den Fuß, der infizierte sich daraufhin. Der Arzt hat die Infektion nicht hinreichend kontrolliert, urteilte das Gericht. Die Frau musste operiert werden und hat seit Jahren Schmerzen.