Das Detmolder Landgericht hat die Klage eines Extertalers abgewiesen. Er wollte eine Lemgoer Bank auf 5.000 Euro Schadensersatz verklagen. Sie soll ihn bei der Einlösung eines Schecks falsch beraten haben.
Die Bank hatte Schecks als prinzipiell sicheres Zahlungsmittel eingeschätzt. Der Mann hatte daraufhin einen Scheck eingelöst, der sich später als gefälscht erwies. Absender des Schecks war ein englisches Reisebüro. Ein Teilbetrag sollte die Unterbringung englischer Fußballfans in der Ferienwohnung des Extertalers abgelten, 3.800 Euro sollte der Mann auf ein anderes Konto überweisen. Dieses Geld ist nun weg. Das Gericht konnte allerdings kein Verschulden der Bank feststellen.
Berry Vitusek für Radio Lippe