Der NRW-Verfassungsgerichtshof befasst sich aktuell mit der Frage, ob die Landesregierung die Arbeit des Lügde-Untersuchungsausschusses behindert. Ein Vertreter des Justizministeriums wies Vertuschungsvorwürfe zurück. Es sei um den Opferschutz gegangen, deshalb mussten Akten anonymisiert oder mit geänderten Namen versehen werden.
Dafür habe man mehr Zeit benötigt, als gedacht. Abgeordnete von SPD und Grünen kritisieren, dass beispielsweise Akten des Landgerichts Detmold nicht vorliegen und man daher gar nicht wisse, was die Täter in Lügde den Opfern angetan haben.
Das Gericht wird erst im April eine Entscheidung treffen.