Das Detmolder Amtsgericht hat einen Oberfeldwebel der Bundeswehr aus Augustdorf zu einer Gesamtstrafe von 7.200 Euro verurteilt. Es sah es als erwiesen an, dass der Mann in zwölf Fällen Tankkarten seines Arbeitgebers zum Betanken seines Privatautos benutzt hatte. Als Leiter der Fahrbereitschaft konnte der 31-Jährige die Betrügereien verschleiern. Die Verteidigung kündigte an, vor dem Land- oder Oberlandesgericht in Berufung zu gehen.