Die heimische FDP Bundestagsabgeordnete Gudrun Kopp verspricht Entlastungen für kleinere und mitteständische Unternehmen. Das Bundesjustizministerium plant eine deutliche Verschlankung der bürokratischen Auflagen zur Erstellung von Jahresbilanzen.
Zukünftig sollen weniger Daten im Rahmen der Jahresbilanz übermittelt werden müssen und die Bilanz nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlichet werden müssen. Bundesweit werden durch diese Erleichterung etwa 500 000 Betriebe profitieren, so Kopp. Um von diesen Regelungen zu profitieren, müssen die Unternehmen in zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen zwei von drei Kriterien erfüllen: Maximal 700.000 Euro Umsatzerlöse, höchstens 350.000 Euro Bilanzsumme oder durchschnittlich nicht mehr als zehn Angestellte.