Das horizontale Gewerbe auf den B1-Parkplätzen in Horn-Bad Meinberg und Schlangen ist Bald ein Fall fürs Gericht. Am 25. Oktober steht ein Verhandlungstermin am Bielefelder Amtsgericht an.
Das bestätigte der Landesbetrieb Straßen.NRW gegenüber der LZ. Bei dem Verfahren geht es um nicht bezahlte Bußgelder gegen Prostituierte. Die Kommunen Horn-Bad Meinberg und Schlangen wollen auch künftig konsequent gegen die kommerziellen Liebesdienste an der B1 vorgehen. Eventuell müssten die Bußgelder erhöht werden. Kunden der Prostituierten auf den B1-Parkplätzen haben durch waghalsige Wendemanöver schon schwere bis tödliche Unfälle verursacht. Volker Müller-Ulrich, Radio Lippe.