Im Fall des totgespritzten Babys in Bielefeld muss ein ehemaliger Medizinstudent eine Geldstrafe von 1.800 Euro zahlen. Das Amtsgericht hat den Mann wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Der frühere Medizinstudent hatte an der Kinderklinik Bethel dem Säugling fälschlicherweise eine Injektion gespritzt. In der Verhandlung räumte der Angeklagte ein, dass er dem Kind das Medikament verabreicht habe, obwohl er dazu nicht befugt war. Der leukämiekranke Junge starb kurz danach. Die Medizin hätte ihm in den Mund geträufelt werden müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.