Ein Bad Salzufler Anwalt hat sich schamlos am Vermögen eines Toten bedient und ist deshalb jetzt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Als berufener Testamentsvollstrecker hatte der 61-Jährige zigtausende Euro vom Konto des Verstorbenen abgezweigt.
Vor knapp drei Jahren war ein Salzufler verstorben und hatte den Rechtsanwalt selbst als Testamentsvollstrecker bestimmt. Der erwies sich aber als pietätslos und überwies sich insgesamt gut 20 Mal Beträge zwischen 800 und 8.000 Euro auf eigene Konten. Mehr als 60.000 Euro hatte er so innerhalb von anderthalb Jahren einem Toten geklaut.
Das Geld muss er zurückzahlen, ein Berufsverbot verhängte das Lemgoer Amtsgericht nicht. Die Rechtsanwaltskammer entscheidet aber noch über die Zulassung des Salzuflers.