Nach dem Überfahren einer schwer verletzten Katze in Barntrup ist zwei Polizeibeamten keine Straftat nach dem Tierschutzgesetz vorzuwerfen. Die Staatsanwaltschaft Detmold hat das Ermittlungsverfahren eingestellt.
Ein Landwirt hatte den Fahrer und den Beifahrer des Streifenwagens, der das Tier überfuhr, angezeigt.
Der Fall schlug hohe Wellen in Lippe
Die Katze war schwer verletzt und musste von ihrem Leid erlöst werden. Die Polizisten entschieden sich für das Überfahren mit dem Streifenwagen, weil mehrere Optionen, wie zum Beispiel der Einsatz der Dienstwaffe, in diesem speziellen Fall nicht möglich gewesen seien.
Ob das Verhalten der Polizisten als Ordnungswidrigkeit zu ahnden ist, müsse jetzt das lippische Kreisveterinäramt entscheiden.