Die Arbeiter müssen wieder abrücken: Der Kreis Lippe hat einen sofortigen Baustopp für eine Windkraftanlage in Lage-Hardissen verfügt.
Laut Umweltamt des Kreises hat der Investor mit den Arbeiten begonnen – und das, obwohl offenbar wichtige Unterlagen fehlen. Beim Bau von Windrädern muss ein so genannter landschaftspflegerischer Begleitplan vorliegen. Ist das nicht der Fall, hat der Investor keine Baugenehmigung. Der Kreis musste daher nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz die Arbeiten stoppen. Legt der Investor die fehlenden Unterlagen vor, prüft der Kreis kurzfristig, ob er grünes Licht gibt.