Das Landgericht Detmold hat einen 19-Jährigen zu vier Jahren Jugendhaft verurteilt. Der junge Mann hatte einen geistig behinderten Bekannten beraubt, genötigt und zum Sex gezwungen. Der 19-Jährige muss auch ein Schmerzensgeld von 3.000 Euro zahlen.
Der 19-Jährige hatte sein Opfer zu Beginn des Jahres mit Morddrohungen gegen dessen Eltern zu einem Treffen gezwungen. Bei diesem Treffen hatte er dem Opfer gewaltsam das Handy abgenommen. Ein paar Wochen später lockte der 19-Jährige seinen Bekannten unter einem Vorwand zu sich nach Hause und quälte ihn dort sexuell. Er hatte sich zuvor als Frau ausgeben.
Die beiden kennen sich durch die Freundin des Täters. Im Raum stand, dass das Opfer möglicherweise an der Freundin des Täters interessiert war. Das ließ sich vor Gericht aber nicht eindeutig klären. Die Richter gingen davon aus, dass der 19-Jährige seinen Bekannten erniedrigen wollte.