Das Detmolder Landgericht hat einen Jäger wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Jäger zeigte sich zufrieden, weil ihm mit solch einer Verurteilung kein Entzug seiner Jagderlaubnis droht. Dem Streit vor Gericht war ein Streit im Wald vorausgegangen. Angezeigt hatte den Jäger ein Paar, das sich von ihm bedroht gefühlt hatte. Der Angeklagte ging im Sommer des vergangenen Jahres mit seinem Terrier in einem Waldstück in Augustdorf spazieren. Als er von dem Paar gebeten wurde, seinen Hund anzuleinen, zog er ein Jagdmesser und fuchtelte damit herum. Das Amtsgericht hatte zunächst geurteilt, dass das eine Bedrohung war, das Landgericht entschied in der Berufungsverhandlung anders.