Der Maulwurf-Prozess geht in eine neue Runde. Das Detmolder Landgericht kümmert sich heute um die Berufung des 75-jährigen Angeklagten. Der Mann ist laut Anklage mit einem selbstgebauten Mordwerkzeug auf Maulwürfe in seinem Garten losgegangen. Wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz sollte der Mann 1.500 Euro Geldbuße zahlen. Er behauptet aber nach wie vor, dass er Ratten und Wühlmäuse töten wollte. Heute soll unter anderem ein Diplom-Biologe klären, ob es sich bei den Erdhaufen im Garten des Angeklagten um Maulwurfshügel oder Hügel von Wühlmäusen handelt.