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Stephan Kaiser
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Berufung zurückgezogen

Ein vor gut einem Jahr in Oerlinghausen abgestürzter Pilot aus Minden hat seine Strafe akzeptiert. Gegen die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro hatte der Mann zunächst Berufung eingelegt.

Diese hat er aber gestern vor Gericht in Detmold zurückgezogen. Damit ist er wegen fahrlässiger Gefährdung des Luftverkehrs verurteilt worden. Grund war, dass der Pilot selbst verschuldet mit seinem nicht für Nachtflüge geeigneten Flugzeug in die Dunkelheit geraten war und abstürzte. Der Pilot und dessen Ehefrau zogen sich dabei nur leichte Verletzungen zu. Der Angeklagte hatte sich zunächst darauf berufen, dass nicht die Dunkelheit sondern Turbulenzen für den Absturz verantwortlich waren.