Das Urteil von je drei Jahren gegen zwei Menschenhändler aus Ostwestfalen-Lippe ist rechtskräftig. Eine Frau und ein Mann aus OWL hatten Frauen aus Osteuropa in lippischen Bordellen anschaffen lassen.
Der Mann aus Kirchlengern und die Frau, deren letzte verwendbare Adresse die JVA Bielefeld-Brackwede ist, sind wegen schwerem Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung verurteilt worden. Sie hatten Frauen aus Bulgarien in Bordellen in Lage und Bad Salzuflen anschaffen lassen. Ihren Pass mussten die Osteuropäerinnen abgeben, Geld verdienten sie nur wenig. Die Verurteilten hatten jeden Kontakt zur Außenwelt verhindert. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision gegen das Urteil aus Detmold als unbegründet verworfen.