Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold sieht die Lockerung der Erbschaftssteuerauflagen als minimale Erleichterung. Das Grundproblem bleibt bestehen, sagte IHK-Geschäftsführerin Maria Klaas. Union und SPD wollen die Grenzwerte für die sogenannte Bedürfnisprüfung lockern. Heißt: Betriebe mit einem Wert von unter 26 Millionen Euro unterliegen künftig nicht der Erbschaftssteuer. Dieser Betrag bezieht sich aber nicht auf den Jahresumsatz, erläuterte Klaas weiter. In einem komplizierten Rechnungsverfahren werde der durchschnittliche Gewinnwert der letzten drei Jahre genommen und mit 20 multipliziert. Das bedeute, dass schon für ein Unternehmen mit einem Jahres-Gewinn von rund 1,3 Millionen Euro pro Jahr die Erbschaftssteuer fällig wird. Die meisten Familienunternehmen seien weiterhin betroffen.