Das Amtsgericht Detmold hat eine 62-jährige Horn-Bad Meinbergerin zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Sie hatte im Mai Feuer bei ihren Nachbarn gelegt. Die Tat war offenbar eine Kurzschlusshandlung. Laut Gericht musste die Frau ihr Haus verkaufen. Bei einer Zwangsversteigerung hatten die Nachbarn dann mitgeboten. Das hatte die Angeklagte dann dazu gebracht, im Eingangsbereich der Nachbarn Feuer zulegen. Das Amtsgericht setzte den entstandenen Schaden mit 10.000 Euro nach eigenen Angaben eher niedrig und damit zugunsten der Frau an. Außerdem hatte sie keine Vorstrafen, war geständig und hatte damals zwei Monate in Untersuchungshaft gesessen.