Im Vergewaltigungsprozeß vor dem Detmolder Landgericht ist der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen. Der 41jährige Oerlinghauser wurde zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung und 80 Sozialstunden verurteilt. Er hat seine Ex-Freundin wohl zum Sex gezwungen, ganz sicher ist das aber nicht. Sowohl der Angeklagte als auch die Klägerin haben psychische Probleme, selbst die hinzu gerufene Gutachterin konnte nicht abschließend klären, ob es zu einer Vergewaltigung kam oder nicht.