Nach dem Streit in einer Blomberger Asylunterkunft Ende Dezember hat das Detmolder Landgericht den angeklagten 21-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Die Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten wird zur Bewährung ausgesetzt.
Ursprünglich saß der Blomberger wegen versuchten Mordes auf der Anklagebank. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte einem Bewohner der Unterkunft eine Wodkaflasche auf dem Kopf zerschlagen haben soll, konnte nicht bewiesen werden. Der Streit ist während eines Trinkgelages eskaliert. Dabei hat der Angeklagte das Opfer so heftig geschlagen, dass es zu Boden ging. Das Opfer erlitt Kopfverletzungen, überlebte aber.