Beschäftigte in der lippischen Gastronomie und im Nahrungsmittelhandwerk haben Anspruch auf Urlaubsgeld. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten mit. Das NRW-Arbeitsministerium hat die Tarifverträge in diesen Branchen für allgemeinverbindlich erklärt. Im Bäckerhandwerk gibt es zwischen 160 und 360 Euro Urlaubsgeld, in den Hotels und Gaststätten beispielsweise bis zu 404 Euro.