Der Bundesgerichtshof hat die zweijährige Bewährungsstrafe gegen einen Ehemann aus Lippe bestätigt. Der 31-Jährige hatte seiner erkrankten Frau über längere Zeit nicht geholfen, sodass sie fast gestorben wäre. Die Frau hatte durch psychosomatische Beschwerden in immer kritischerem Maße abgenommen. Das hat den Angeklagten aber kaum gekümmert. Er hat sich hauptsächlich für seine Arbeit als Lehrer und seinen Computer interessiert. Auch als die Körpertemperatur der Frau auf 33 Grad abgesunken war, handelte er nicht. Erst als sie eines Morgens bewusstlos war, rief der Mann den Notarzt. Der Angeklagte begründete seinen Einspruch gegen das Urteil unter anderem mit fehlendem medizinischem Wissen. Laut BGH hätte er trotzdem unbedingt helfen müssen.