Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im Detmolder Roller-Prozess bestätigt. Damit bleibt es für die drei Angeklagten bei neun bzw. fünf Jahren Haft. Im Februar vergangenen Jahres waren auf dem Parkplatz des Roller-Möbelmarktes in Leopoldshöhe-Asemissen mehrere Männer aneinander geraten. Einer zog eine Waffe und feuerte. Ein Mann aus Bielefeld starb. Bei dem Streit ging es um Geld. Das Detmolder Landgericht verurteilte zwei der Täter wegen gemeinschaftlichen Totschlags zu neun Jahren Haft und den dritten wegen Beihilfe zu fünf Jahren. Die Verteidigung ging in Revision. Die Staatsanwaltschaft verzichtete, obwohl sie eine zweistellige Freiheitsstrafe gefordert hatte. Der BGH sah keine Rechtsfehler im Urteil – damit ist es jetzt rechtskräftig.