Der verurteile Doppelmörder aus Detmold ist mit seiner Revision vorm Bundesgerichtshof gescheitert. Das Urteil des Landgerichts Detmold ist damit rechtskräftig – und das bedeutet für den Täter, dass er vermutlich nie wieder einen Fuß in die Freiheit setzten wird.
Das Landgericht Detmold verurteilte den Mann im Februar des vergangenen Jahres zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Das die Anwälte des Mannes dagegen Revision eingelegt hatten, war nicht überraschend, denn härter kann ein deutsches Gericht gegen Straftäter nicht urteilen. Der Mann hatte im Sommer 2017 in Detmold seine 24-jährige Nachbarin und ihren sechsjährigen Sohn erstochen. Die Frau erstach er, weil sie seine sexuellen Fantasien nicht erfüllen wollte, den kleinen Jungen, um die Tat zu vertuschen. Der Mann war zu dem Zeitpunkt bereits vorbestraft – wegen eines versuchten Mordes und einer Vergewaltigung im Sommer 2004.