Obwohl der ehemalige SS-Wachmann Reinhold Hanning aus Lage bereits im vergangenen Jahr gestorben ist, ist das Revisionsverfahren erst jetzt eingestellt worden. Aus dem Beschluss des Bundesgerichtshof geht hervor: Der BGH hätte das Urteil des Detmolder Landgerichts wohl bestätigt. Das Landgericht Detmold verurteilte Hanning 2016 wegen der Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen. Das Urteil wurde aber nicht rechtskräftig, weil die Verteidigung in Revision ging. Der BGH hätte das Urteil bestätigt. „Der Schuldspruch wegen Beihilfe zum Mord hätte revisionsrechtlicher Überprüfung standgehalten“, heißt es in dem Beschluss. Die Karlsruher Richter entschieden darüber hinaus, dass die Staatskasse die Verfahrenskosten und die Auslagen des Angeklagten übernehmen muss. Hanning war in der Nazizeit über ein Jahr im Vernichtungslager Auschwitz eingesetzt worden.