Der Bundesgerichtshof hat heute das Urteil gegen einen Bad Salzufler im sogenannten Spatenstiel-Prozess aufgehoben. Der Mann soll am Himmelfahrtstag 2015 einen Familienvater bei einer Auseinandersetzung mit einem Spatenstiel geschlagen und tödlich verletzt haben. Er hatte dem späteren Opfer zunächst den Stiel abgenommen. Das Bielefelder Landgericht entschied auf Notwehr und sprach den Salzufler frei. Dieses Urteil kassierte der Bundesgerichtshof heute. Wann erneut verhandelt wird, ist noch unklar.