Der Bundesgerichtshof hat das Detmolder Urteil gegen einen mutmaßlichen Drogendealer gekippt. Der Mann sollte wegen Beihilfe zum Drogenhandel für zweieinhalb Jahre in Haft. Das Landgericht Detmold muss damit noch einmal über das Strafmaß verhandeln. Der BGH bemängelt, dass das Gericht einen bestimmten Strafmilderungsgrund nicht genügend in das Urteil einbezogen hat. In dem Fall waren damals insgesamt vier Männer aus Lippe und den Niederlanden angeklagt, weil sie im großen Stil Marihuana und Kokain aus den Niederlanden nach Lippe gebracht hatten. Die Haupttäter bekamen sechs Jahre bzw. drei Jahre und neun Monate Gefängnis.